Übersicht der Führerscheinklassen in Deutschland
Führerscheinklassen
Klasse | Beschreibung | Erwerb | Setzt voraus | Schließt ein |
---|---|---|---|---|
AM | Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h | ab 16 Jahren (Österreich ab 15 Jahren) | – | – |
A1 | Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW | ab 16 Jahren | – | AM |
A2 | Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind | ab 18 Jahren | – | A1, AM |
A | Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW | Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis in der Klasse A2 | A1, A2, AM | – |
B1 | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse | je nach Land ab 16 oder 18 Jahren | – | AM |
B | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) | Ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren | – | AM, B1 |
C1 | Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) | ab 18 Jahren | B | – |
C | Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) | Ab 18 oder 21 Jahren je nach Land | B | C1 |
D1 | Omnibusse mit bis zu 16 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) und höchstens 8 m Länge | ab 21 Jahren | B | – |
D | Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) | Ab 21 oder 24 Jahren je nach Land | B | D1, D1E |
BE | Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) | Ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren | B | – |
C1E | Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse | ab 18 Jahren | C1 | BE |
CE | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge | ab 18 Jahren | C | BE, C1E |
D1E | Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse | ab 21 Jahren | D1 | BE |
DE | Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse | Ab 21 oder 24 Jahren je nach Land | D | BE, D1E |
In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen, die es Fahrzeugführern ermöglichen, unterschiedliche Fahrzeugarten zu steuern. Jede Klasse hat spezifische Anforderungen bezüglich des Mindestalters, der benötigten Vorkenntnisse und der Art von Fahrzeugen, die gefahren werden dürfen. Im Folgenden werden die wichtigsten Führerscheinklassen zusammengefasst.
Krafträder
Die AM-Klasse erlaubt es Fahrern, zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu steuern. Um diesen Führerschein zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein (in Österreich ab 15 Jahren).
Die A1-Klasse ist für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW vorgesehen. Auch hier ist das Mindestalter 16 Jahre. Die A2-Klasse ermöglicht das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem bestimmten Leistungsgewicht, wobei das Mindestalter 18 Jahre beträgt. Ein Fahrer der A2-Klasse kann nach zwei Jahren Fahrpraxis die umfassendere A-Klasse erwerben, die den Zugang zu Motorrädern mit unbegrenzter Leistung erlaubt.
Mehrspurige Kraftfahrzeuge
Die B1-Klasse erlaubt das Fahren von mehrspurigen Fahrzeugen bis zu 550 kg Leermasse und ist je nach Land ab 16 oder 18 Jahren erhältlich. Die B-Klasse ist eine der meistgenutzten, da sie das Fahren von Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t und maximal 9 Sitzplätzen ermöglicht, einschließlich des Fahrers. Hier beträgt das Mindestalter in Deutschland 17 Jahre (beim begleiteten Fahren) oder 18 Jahre.
Für schwerere Fahrzeuge gibt es die C1– und C-Klassen. Die C1-Klasse ermöglicht das Fahren von Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 t, während die C-Klasse für Fahrzeuge über 7,5 t vorgesehen ist. Das Mindestalter beträgt je nach Klasse 18 oder 21 Jahre.
Omnibusse
Für das Führen von Omnibussen gibt es die D1– und D-Klassen. Die D1-Klasse umfasst Omnibusse mit bis zu 16 Sitzplätzen und einem Mindestalter von 21 Jahren. Die D-Klasse erlaubt das Fahren von Omnibussen mit mehr als 9 Sitzplätzen, wobei das Mindestalter je nach Land zwischen 21 und 24 Jahren liegt.
Führerscheinklassen für Anhänger
Die BE-Klasse ermöglicht das Fahren von Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen Gesamtmasse über 0,75 t liegt. Der Erwerb dieser Klasse ist ab 17 oder 18 Jahren möglich. Für größere Anhängerzüge kommen die Klassen C1E und CE ins Spiel, die das Fahren von Kombinationen mit höherer zulässiger Gesamtmasse ermöglichen. Hierbei muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein, abhängig von der jeweiligen Klasse.
Des Weiteren gibt es die D1E– und DE-Klassen, die spezielle Regelungen für Züge aus D1- und D-Zugfahrzeugen mit entsprechenden Anhängern bieten, wobei das Mindestalter hier ebenfalls zwischen 21 und 24 Jahren liegt.
Dieses System von Führerscheinklassen bietet eine strukturierte Möglichkeit für Fahrer, die notwendige Qualifikation zu erhalten, um sicher und legal verschiedene Fahrzeugtypen zu steuern. Es ist wichtig, die jeweiligen Anforderungen und Vorkenntnisse zu kennen, um den passenden Führerschein zu erwerben.