FÜHRERSCHEIN KLASSEN

Übersicht der Führerscheinklassen in Deutschland

Führerscheinklassen

KlasseBeschreibungErwerbSetzt vorausSchließt ein
AMZwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/hab 16 Jahren (Österreich ab 15 Jahren)
A1Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kWab 16 JahrenAM
A2Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sindab 18 JahrenA1, AM
AKrafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kWAb 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis in der Klasse A2A1, A2, AM
B1Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasseje nach Land ab 16 oder 18 JahrenAM
BMehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)Ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) oder ab 18 JahrenAM, B1
C1Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)ab 18 JahrenB
CMehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)Ab 18 oder 21 Jahren je nach LandBC1
D1Omnibusse mit bis zu 16 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) und höchstens 8 m Längeab 21 JahrenB
DOmnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)Ab 21 oder 24 Jahren je nach LandBD1, D1E
BEZüge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)Ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) oder ab 18 JahrenB
C1EZüge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasseab 18 JahrenC1BE
CELastzüge und Sattelkraftfahrzeugeab 18 JahrenCBE, C1E
D1EZüge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasseab 21 JahrenD1BE
DEZüge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger GesamtmasseAb 21 oder 24 Jahren je nach LandDBE, D1E

In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen, die es Fahrzeugführern ermöglichen, unterschiedliche Fahrzeugarten zu steuern. Jede Klasse hat spezifische Anforderungen bezüglich des Mindestalters, der benötigten Vorkenntnisse und der Art von Fahrzeugen, die gefahren werden dürfen. Im Folgenden werden die wichtigsten Führerscheinklassen zusammengefasst.

Krafträder

Die AM-Klasse erlaubt es Fahrern, zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu steuern. Um diesen Führerschein zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein (in Österreich ab 15 Jahren).

Die A1-Klasse ist für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW vorgesehen. Auch hier ist das Mindestalter 16 Jahre. Die A2-Klasse ermöglicht das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem bestimmten Leistungsgewicht, wobei das Mindestalter 18 Jahre beträgt. Ein Fahrer der A2-Klasse kann nach zwei Jahren Fahrpraxis die umfassendere A-Klasse erwerben, die den Zugang zu Motorrädern mit unbegrenzter Leistung erlaubt.

Mehrspurige Kraftfahrzeuge

Die B1-Klasse erlaubt das Fahren von mehrspurigen Fahrzeugen bis zu 550 kg Leermasse und ist je nach Land ab 16 oder 18 Jahren erhältlich. Die B-Klasse ist eine der meistgenutzten, da sie das Fahren von Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t und maximal 9 Sitzplätzen ermöglicht, einschließlich des Fahrers. Hier beträgt das Mindestalter in Deutschland 17 Jahre (beim begleiteten Fahren) oder 18 Jahre.

Für schwerere Fahrzeuge gibt es die C1– und C-Klassen. Die C1-Klasse ermöglicht das Fahren von Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 t, während die C-Klasse für Fahrzeuge über 7,5 t vorgesehen ist. Das Mindestalter beträgt je nach Klasse 18 oder 21 Jahre.

Omnibusse

Für das Führen von Omnibussen gibt es die D1– und D-Klassen. Die D1-Klasse umfasst Omnibusse mit bis zu 16 Sitzplätzen und einem Mindestalter von 21 Jahren. Die D-Klasse erlaubt das Fahren von Omnibussen mit mehr als 9 Sitzplätzen, wobei das Mindestalter je nach Land zwischen 21 und 24 Jahren liegt.

Führerscheinklassen für Anhänger

Die BE-Klasse ermöglicht das Fahren von Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen Gesamtmasse über 0,75 t liegt. Der Erwerb dieser Klasse ist ab 17 oder 18 Jahren möglich. Für größere Anhängerzüge kommen die Klassen C1E und CE ins Spiel, die das Fahren von Kombinationen mit höherer zulässiger Gesamtmasse ermöglichen. Hierbei muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein, abhängig von der jeweiligen Klasse.

Des Weiteren gibt es die D1E– und DE-Klassen, die spezielle Regelungen für Züge aus D1- und D-Zugfahrzeugen mit entsprechenden Anhängern bieten, wobei das Mindestalter hier ebenfalls zwischen 21 und 24 Jahren liegt.

Dieses System von Führerscheinklassen bietet eine strukturierte Möglichkeit für Fahrer, die notwendige Qualifikation zu erhalten, um sicher und legal verschiedene Fahrzeugtypen zu steuern. Es ist wichtig, die jeweiligen Anforderungen und Vorkenntnisse zu kennen, um den passenden Führerschein zu erwerben.